CareLit Fachartikel
Vorläufige Dienstpläne dienen allein der Information
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 5 · S. 30 bis 31
Dokument
142273
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Juli 2011 scheiterte der Versuch, die Dienstpläne in einer Einigungsstelle zu vereinbaren. Im Oktober billigte die Einigungsstelle den Dienstplan mit Änderungen, Im November-Dienstplan ging die Arbeitgeberin rechtzeitig auf Änderungswünsche des Betriebsrats ein. In allen Fällen ließ die Einrichtung ihre Mitarbeiter anhand der teilweise nicht mitbestimmten Dienstpläne arbeiten.
Schlagworte
EINRICHTUNG
PERSONALRAT
MITARBEITER
INFORMATION
DIENSTPLAN
ARBEITSZEIT
Dienstpläne
Einigungsstelle
Scheiterte
Versuch
Vereinbaren
Oktober
Billigte
Änderungen
November-Dienstplan
Arbeitgeberin