CareLit Fachartikel
Minijobber sind ganz normale Arbeitnehmer
Scherz, S.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 5 · S. 32 bis 33
Dokument
142274
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Außerdem unterliegt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem geringfügig Beschäftigten den gleichen Voraussetzungen wie mit allen anderen Arbeitnehmern. Sie ist also nur dann wirksam, wenn sie den Regelungen der §§ 14 ff. Teilzeilund Befristungsgesetz entspricht, vor allem also schriftlich vereinbart wurde.
Schlagworte
GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE
URLAUB
EINSTELLUNG
RENTENVERSICHERUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERHÄLTNIS
RISIKO
ES
SCHWANGERSCHAFT
ARBEITSLEISTUNG
Altenheim
Hannover