CareLit Fachartikel

Minijobber sind ganz normale Arbeitnehmer

Scherz, S.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 5 · S. 32 bis 33

Dokument
142274
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Scherz, S.;
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Außerdem unterliegt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem geringfügig Beschäftigten den gleichen Voraussetzungen wie mit allen anderen Arbeitnehmern. Sie ist also nur dann wirksam, wenn sie den Regelungen der §§ 14 ff. Teilzeilund Befristungsgesetz entspricht, vor allem also schriftlich vereinbart wurde.

Schlagworte

GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE URLAUB EINSTELLUNG RENTENVERSICHERUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSVERHÄLTNIS RISIKO ES SCHWANGERSCHAFT ARBEITSLEISTUNG Altenheim Hannover