Manche sind gleicher
Deges, S.; · GesundheitsWirtschaft, Melsungen · 2013 · Heft 4 · S. 10 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der umgekehrte Fall, also Strafen für schlechte Leistungen, ist bislang nicht vorgesehen. „Auch ein Abschlag für schwarze Schafe oder ein Ausschluss von der Leistungserbringung müssen beispielsweise künftig möglich sein, fordert Wöhrmann. „Das geht sicherlich nicht für den gesamten DRG-Katalog. Aber dort, wo belastbare Qualitätscrgcbnissc vorliegen, sollten wir diese auch nutzen. Die Datenlage sei für viele Qualitätsindikatoren gut und damit im rechtlichen Sinn belastbar, so Wöhrmann. „Um diese Datenlage beneiden uns andere Länder. Nur sind wir bisher nicht in der Lage, diese Daten öffentlich und vernünftig hand…