CareLit Fachartikel

Polizeidienstunfähigkeit

Baßlsperger, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 5 · S. 164 bis 174

Dokument
142359
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Baßlsperger, M.;
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 56
Seiten
164 bis 174
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Den Personalvertretungen kommt bei einer Dienstunfähigkeit von Beamten1 nach § 78 BPersVG und den entsprechenden personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Länder eine besondere Rolle zu. Dies gilt sowohl für die Entlassung von Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf, als auch bei der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand von Beamten auf Lebenszeit. Dabei gilt es zu beachten, dass bei Polizeivollzugsbeamten Sondervorschriften bestehen, deren Sinn es ist, vorzeitige Ruhestandsversetzungen zu vermeiden. Die ratio legis liegt dabei zunächst im fiskalischen Interesse des Dienstherrn, die damit verbundenen…

Schlagworte

BAYERN GUTACHTEN TÄTIGKEIT ARBEITSUNFAEHIGKEIT ARBEITSZEIT BEHÖRDE ROLLE RUHESTAND BERLIN FORTBILDUNG EIGNUNG RECHTSPRECHUNG POLIZEI ZEIT PROGNOSE PRAXIS