CareLit Fachartikel
Mitwirkung bei Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen
Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 5 · S. 178 bis 181
Dokument
142361
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die an ihre Beschäftigten gerichtete Anordnung einer Dienststelle, mit welcher in einer innerdienstlichen Angelegenheit eine höherrangige Verwaltungsvor--schrift konkretisiert wird, unterliegt der Mitwirkung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG.
Schlagworte
WAHRNEHMUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
MITARBEITER
ARBEITNEHMER
BERLIN
SICHERHEIT
DEUTSCHLAND
SCHREIBEN
ZIELE
ES
REGIERUNG
CHARAKTER
VERSTÄNDNIS
PRAXIS