Weiterbeschäftigungsanspruch eines Auszubildenden als Personalratsmitglied
Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 5 · S. 182 bis 184
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gemäß Art. 81 Abs. 2 Satz 1 BayPVG i.V.m. §87 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, §66 Abs. 1 Sätze 1 und 2 ArbGG zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 1 ist begründet, da das Verwaltungsgericht dem Feststellungsantrag der Antragstellerin, ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG mit dem Beteiligten zu 1 sei nicht begründet worden, zu Unrecht stattgegeben hat. Daher ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2011 abzuändern und dieser Antrag abzulehnen (I.). Jedoch hat der nun zu entscheidende Hilfsantrag der Antragstellerin Erfolg; die von ihr nach Art. 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 B…