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Keine Verhandlung des letztentscheidenden Organs mit dem Personalrat

Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 5 · S. 188 bis 190

Dokument
142363
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 56
Seiten
188 bis 190
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Das zum Beteiligten als Gesamtdienststelle gehörende Klinikum beabsichtigte, die sich aus §6 Abs. 5 TVöD ergebende Verpflichtung zur Leistung von Sonderformen der Arbeit für einzelne Beschäftigte durch eine Änderung des jeweiligen Arbeitsvertrags zu regeln. Da zum damaligen Zeitpunkt bei wesentlichen Änderungen des Arbeitsvertrags ein Mitwirkungsrecht des Personalrats bestand, leitete das Klinikum beim dortigen (Teil-) Personal rat ein Mitwirkungsverfahren ein. Im Rahmen dieses Mitwirkungsverfahrens konnte keine Verständigung über die beabsichtigten Maßnahmen erzielt werden. Daraufhin beantragte der Personalrat…

Schlagworte

PERSONALRAT ENTSCHEIDUNG PERSONALVERTRETUNG NORDRHEIN-WESTFALEN PERSONAL LEISTUNG ARBEIT RECHTSPRECHUNG ES WOHNUNG Die Personalvertretung Berlin