Reisekosten für Fahrten zwischen Wohnung und Personalratsbüro ohne Leistungsausschluss
Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 5 · S. 190 bis 194
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller wohnt in Dolgen am See/OT Groß Lantow. Er ist Vorsitzender des Personalrats beim Bundeswehrdienstleistungszentrum Rostock, des Beteiligten zu 2, und als solcher von seiner dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt. Vor seiner Freistellung war er in der Außenstelle Laage-Kronskamp des Bundeswehrdienstleistungszentrums (früher Standortverwaltung) Rostock beschäftigt. Die Außenstelle liegt 3 km von der Wohnung des Antragstellers entfernt. Der Antragsteller fährt arbeitstäglich mit seinem Kraftfahrzeug zum Büro des Beteiligten zu 2 in Rostock. Er macht geltend, dass ihm die Fahrtkosten erstattet wer…