CareLit Fachartikel

Reisekosten für Fahrten zwischen Wohnung und Personalratsbüro ohne Leistungsausschluss

Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 5 · S. 190 bis 194

Dokument
142364
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 56
Seiten
190 bis 194
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Antragsteller wohnt in Dolgen am See/OT Groß Lantow. Er ist Vorsitzender des Personalrats beim Bundeswehrdienstleistungszentrum Rostock, des Beteiligten zu 2, und als solcher von seiner dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt. Vor seiner Freistellung war er in der Außenstelle Laage-Kronskamp des Bundeswehrdienstleistungszentrums (früher Standortverwaltung) Rostock beschäftigt. Die Außenstelle liegt 3 km von der Wohnung des Antragstellers entfernt. Der Antragsteller fährt arbeitstäglich mit seinem Kraftfahrzeug zum Büro des Beteiligten zu 2 in Rostock. Er macht geltend, dass ihm die Fahrtkosten erstattet wer…

Schlagworte

KOSTEN TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG RECHT WAHRNEHMUNG BÜRO WOHNUNG HÖHE REISEN KAUSALITÄT FÜHRUNG ES PERSONEN ARBEIT Die Personalvertretung Berlin