Sparsamkeit bei Fahrtkosten der Personalratsmitglieder
Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 5 · S. 194 bis 197
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller ist Beschäftigter der Staatsanwaltschaft beim Landgericht N. Er ist Mitglied des örtlichen Personalrats, Vorsitzender des bei der Beteiligten gebildeten Bezirkspersonalrats und Mitglied des Hauptpersonalrats und zu 80 % für Tätigkeiten im Bezirkspersonalrat und zu 20 % für Tätigkeiten im Hauptpersonalrat von seinen dienstlichen Tätigkeiten freigestellt. Da sich das ständige Büro des Bezirkspersonalrats bei der Beteiligten in I. befindet, fährt der Antragsteller in der Regel täglich mit seinem privaten Kraftfahrzeug von seinem Wohnort N. nach I. und wieder zurück. Ursprünglich gewährte die Betei…