Gemeinsamer Bundesausschuss und Arzneimittelhersteller: Ein Governance-Problem
Vorderwülbecke, U.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 4 · S. 149 bis 152
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) spielt im Gesundheitswesen eine besondere Rolle. Er ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen (vgl. § 91 SGB V). In seinen Beschlüssen ist er jedoch nicht auf deren Versorgungsbereiche beschränkt, sondern gestaltet u.a. auch die Arzneimittelversorgung und wirkt damit auf Arzncimittelhersteller ein. Diese Konstellation besteht bereits seit geraumer Zeit, hat aber durch das Arzncimittelmarktneuordnungsgesetz — AMNOG -zusätzliche Brisanz bekommen, als nunmehr der G-BA auch für die frühe Nutzenbewertung von Arzneimi…