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Gemeinsamer Bundesausschuss und Arzneimittelhersteller: Ein Governance-Problem

Vorderwülbecke, U.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 4 · S. 149 bis 152

Dokument
142366
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Vorderwülbecke, U.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
149 bis 152
Erschienen: 2013-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) spielt im Gesundheitswesen eine besondere Rolle. Er ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen (vgl. § 91 SGB V). In seinen Beschlüssen ist er jedoch nicht auf deren Versorgungsbereiche beschränkt, sondern gestaltet u.a. auch die Arzneimittelversorgung und wirkt damit auf Arzncimittelhersteller ein. Diese Konstellation besteht bereits seit geraumer Zeit, hat aber durch das Arzncimittelmarktneuordnungsgesetz — AMNOG -zusätzliche Brisanz bekommen, als nunmehr der G-BA auch für die frühe Nutzenbewertung von Arzneimi…

Schlagworte

SELBSTVERWALTUNG ARZNEIMITTELVERSORGUNG GESUNDHEITSWESEN ZIELBILDUNG GESUNDHEITSPOLITIK POLITIK ROLLE ZEIT GESUNDHEITSVERSORGUNG CHARAKTER WAHRNEHMUNG PRAXIS ZAHNÄRZTE KRANKENHÄUSER NATUR FORSCHUNG