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Schnelle Nutzenbewertung und Preisverhandlungen nach dem AMNOG -Gefahren für Originalhersteller durch den Parallelimport

Schickert, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 4 · S. 152 bis 159

Dokument
142367
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Schickert, J.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
152 bis 159
Erschienen: 2013-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Gesetzgeber ging beim Erlass des AMNOG davon aus, dass der Originalhersteller das Dossier für die Nutzenbewertung einreicht und die Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband führt. An den Parallelimporteur, der ebenfalls Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen in Deutschland in Verkehr bringt, hat der Gesetzgeber wohl nicht gedacht, weder im Zusammenhang mit der Nutzenbewertung noch bei den Preisverhandlungen. Unberücksichtigt geblieben sind damit auch die vielen Probleme, die sich mit dem Parallelimport für alle Verfahrensbeteiligten ergeben, insbesondere für die Originalhersteller.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL VEREINBARUNG BEDARFSPLANUNG KOSTEN BUNDESGERICHTSHOF ÖFFENTLICH DEUTSCHLAND ES RISIKO AUGE PRAXIS ZULASSUNG EUROPA VERTRAULICHKEIT APOTHEKER UNTERLAGEN