Schnelle Nutzenbewertung und Preisverhandlungen nach dem AMNOG -Gefahren für Originalhersteller durch den Parallelimport
Schickert, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 4 · S. 152 bis 159
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber ging beim Erlass des AMNOG davon aus, dass der Originalhersteller das Dossier für die Nutzenbewertung einreicht und die Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband führt. An den Parallelimporteur, der ebenfalls Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen in Deutschland in Verkehr bringt, hat der Gesetzgeber wohl nicht gedacht, weder im Zusammenhang mit der Nutzenbewertung noch bei den Preisverhandlungen. Unberücksichtigt geblieben sind damit auch die vielen Probleme, die sich mit dem Parallelimport für alle Verfahrensbeteiligten ergeben, insbesondere für die Originalhersteller.