Auswirkungen der Neuregelung des § 130a Abs. 8 Satz 8 SGB V auf bestehende Arzneimittelrabattverträge
Münnich, T.; Csaki, A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 4 · S. 159 bis 167
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Fortbestand von in der Vergangenheit ohne Beachtung des Vergaberechts geschlossenen de-facto-Verträgen hat aktuell zu einer gesetzgeberischen Neuregelung im Hereich der Arzneimittelrabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V geführt. Auch noch nach Inkrafttreten des GKV-OrgWG vom 15. 12. 20081, mit dem der Gesetzgeber in § 69 Abs. 2 Satz 4 SGB V mit Wirkung ab dem 01.01.2009 die unmittelbare Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97ff. GWB) im Geltungsbereich des Leistungserbringungs-rechts und damit auch für Arzneimittelrabattverträge nac…