Rechtsfolgen bei Lieferung von Medikamenten — hier: eines HIV-Präparates — beim Verdacht einer Produktfälschung BGB § 434 I; MarkcnG § 24; AMG § 8 I Nr. la
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 4 · S. 177 bis 183
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beim Handel mit Medikamenten (hier: einem HIV-Präparat) rechtfertigt im Verhältnis des Käufers — einer Apotheke — zum Verkäufer — einem Zwischenhändler — schon der Verdacht einer Fälschung die Annahme eines Mangels im Sinne der §§ 434 ff. BGB, ohne dass es der positiven Feststellung der Fälschung bedarf, wenn der Hersteller eines Medikamentes tatsächliche Anhaltspunkte dafür hat, dass das Medikament oder auch nur seine Verpackung gefälscht sein könnte, daraufhin das Medikament vom Markt zurückruft und das Medikament im Hinblick auf arzneimitteloder markcnrechtli-che Bestimmungen dadurch für die Apotheke praktisc…