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Rechtsfolgen bei Lieferung von Medikamenten — hier: eines HIV-Präparates — beim Verdacht einer Produktfälschung BGB § 434 I; MarkcnG § 24; AMG § 8 I Nr. la

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 4 · S. 177 bis 183

Dokument
142371
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
177 bis 183
Erschienen: 2013-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Beim Handel mit Medikamenten (hier: einem HIV-Präparat) rechtfertigt im Verhältnis des Käufers — einer Apotheke — zum Verkäufer — einem Zwischenhändler — schon der Verdacht einer Fälschung die Annahme eines Mangels im Sinne der §§ 434 ff. BGB, ohne dass es der positiven Feststellung der Fälschung bedarf, wenn der Hersteller eines Medikamentes tatsächliche Anhaltspunkte dafür hat, dass das Medikament oder auch nur seine Verpackung gefälscht sein könnte, daraufhin das Medikament vom Markt zurückruft und das Medikament im Hinblick auf arzneimitteloder markcnrechtli-che Bestimmungen dadurch für die Apotheke praktisc…

Schlagworte

IDENTITÄT GUTACHTEN ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG GRIECHENLAND TAIWAN HANDEL HIV-INFEKTIONEN SCHREIBEN ES MOTIVATION AFRIKA INDONESIEN WISSEN BELGIEN SCHADENSERSATZ