CareLit Fachartikel

Auslieferung von Arzneimittel an entlassene Patienten durch Dritte zulässigApoG § 11 I; Berufsordnung für Apotheker § 12

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 4 · S. 183 bis 185

Dokument
142372
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
183 bis 185
Erschienen: 2013-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Beliefert ein Apotheker zur Entlassung anstehende Patienten einer Universitätsklinik mit Medikamenten, nachdem er jeweils durch eine GmbH, an der die Universitätsklinik zu 40 % beteiligt ist, eine entsprechende Anforderung durch Tclefaxübermittlung des Rezepts erhalten hat, so liegt darin auch dann kein Verstoß gegen das in § 11 ApoG festgeschriebene Verbot unzulässiger Absprachen, wenn der Apotheker mit der GmbH eine auf längere Dauer angelegte Kooperationsabrede geschlossen hat, sofern die GmbH weder mit den Ärzten der Universitätsklinik noch mit dem Kooperationsapotheker in einer Weise verbunden ist, die Zwei…

Schlagworte

APOTHEKER MITARBEITER UNIVERSITÄTSKLINIK GERICHT APOTHEKE ZUSAMMENARBEIT PATIENTEN BERUFSAUSÜBUNG RECHTSPRECHUNG EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG VERHALTEN GESUNDHEITSZUSTAND VERTRAUEN BERUFSGRUPPEN BEURTEILUNG ZIELE