CareLit Fachartikel

Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten, sind Funktionsarzneimittel im Sinne des § 2 I Nr. 2a AMG AMG §§ 95 I Nr. 1, III, VI; §§ 95 II, I Nr. 2a, 98

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 4 · S. 190 bis 207

Dokument
142374
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
190 bis 207
Erschienen: 2013-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Ein Großteil seiner Kunden konsumierte Marihuana und Cannabis. Er stand mit seinen Kunden im Gespräch hierüber und beriet sie. Er selbst achtete aber darauf, nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verstoßen — insbesondere veräußerte er weder Cannabis noch Marihuana. Der Umsatz des Geschäfts steigerte sich anfangs auf etwa 3. 000, — bis 4. 000, monatlich, woraus sich ein schwankender Gewinn von etwa 800, - bis 1. 200, — monatlich ergab. Der Angeklagte erhielt zusätzlich eine Hartz IV-Unterstützung. Im Jahre 2008 erlangte eine Kräutermischung unter dem Namen Spiee größere Bekanntheit. Wegen der can-nabisähnlich…

Schlagworte

WIRKUNG ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG BELGIEN ARZNEIMITTELGESETZ INTERNET CANNABINOIDE CANNABIS WASSERPFEIFEN KLEIDUNG NAMEN POLIZEI DEUTSCHLAND ES STRAFE DESIGNER-DROGEN