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TESTAMENTSERSTELLUNG HILFE ERLAUBT?

Puls, B.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2013 · Heft 5 · S. 504 bis 507

Dokument
142445
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Puls, B.;
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
504 bis 507
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Es ist davon auszugehen, dass mindestens jeder zweite palliativ versorgte Patient zu Beginn der Versorgung eine letztwillige Verfügung noch nicht getroffen hat. Gerade in diesem Bereich kommt es vor, dass die Pflegenden bei der Erstellung eines Testaments von dem Patienten um Rat gefragt werden. Was tun mit welchen Folgen?

Schlagworte

PATIENT TESTAMENT BERATUNG KRANKENHAUS TELEFON KRANKENHAUSTRÄGER ES PATIENTEN PULS EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG SCHMERZTHERAPIE SCHADENSERSATZ QUARANTÄNE PERSONEN RATGEBER PRAXIS