CareLit Fachartikel
TESTAMENTSERSTELLUNG HILFE ERLAUBT?
Puls, B.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2013 · Heft 5 · S. 504 bis 507
Dokument
142445
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist davon auszugehen, dass mindestens jeder zweite palliativ versorgte Patient zu Beginn der Versorgung eine letztwillige Verfügung noch nicht getroffen hat. Gerade in diesem Bereich kommt es vor, dass die Pflegenden bei der Erstellung eines Testaments von dem Patienten um Rat gefragt werden. Was tun mit welchen Folgen?
Schlagworte
PATIENT
TESTAMENT
BERATUNG
KRANKENHAUS
TELEFON
KRANKENHAUSTRÄGER
Davon
Auszugehen
Mindestens
Jeder
Zweite
Palliativ
Versorgte
Beginn
Versorgung
Letztwillige