Die Pflege strafrechtlich nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachter Personen
Kammeier, H.; · Pflege & Gesellschaft, Duisburg · 2013 · Heft 4 · S. 117 bis 137
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das psychiatrische Krankenhaus des Maßregelvollzugs ist in erster Linie eine Vollzugsbehörde, deren Aufgabe darin besteht, die Allgemeinheit durch unter Umständen viele Jahre dauernden Freiheitsentzug der in ihr untergebrachten Personen zu schützen. Andererseits hat es den untergebrachten Personen Hilfen anzubieten, die dazu beitragen sollen, deren Gefährlichkeit zu reduzieren, Nurbei einem Teil dieser Personen sind ärztliche Maßnahmen allein oder primär indiziert. Demgegenüber kommt bei allen psychisch kranken, persönlichkeitsgestörten und intelligenzgeminderten Untergebrachten den Pflegenden eine herausgehoben…