CareLit Fachartikel

Die Pflege strafrechtlich nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachter Personen

Kammeier, H.; · Pflege & Gesellschaft, Duisburg · 2013 · Heft 4 · S. 117 bis 137

Dokument
142450
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege & Gesellschaft, Duisburg
Autor:innen
Kammeier, H.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 18
Seiten
117 bis 137
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
1430-9653
DOI

Zusammenfassung

Das psychiatrische Krankenhaus des Maßregelvollzugs ist in erster Linie eine Vollzugsbehörde, deren Aufgabe darin besteht, die Allgemeinheit durch unter Umständen viele Jahre dauernden Freiheitsentzug der in ihr untergebrachten Personen zu schützen. Andererseits hat es den untergebrachten Personen Hilfen anzubieten, die dazu beitragen sollen, deren Gefährlichkeit zu reduzieren, Nurbei einem Teil dieser Personen sind ärztliche Maßnahmen allein oder primär indiziert. Demgegenüber kommt bei allen psychisch kranken, persönlichkeitsgestörten und intelligenzgeminderten Untergebrachten den Pflegenden eine herausgehoben…

Schlagworte

FORENSISCHE PSYCHIATRIE THERAPIE KRANKENHAUS UNTERBRINGUNG RECHT FREIHEITSENTZUG PERSONEN MILIEUTHERAPIE SICHERHEIT STRAFRECHT KRIMINALITÄT PERSÖNLICHKEITSSTÖRUNGEN KRANKHEIT SCHULDUNFÄHIGKEIT BEURTEILUNG STRAFE