CareLit Fachartikel
Einsatz einer Hebamme als Pflegefachkraft auf fremden Stationen nicht erlaubt
Hirschmüller, A.-K.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2013 · Heft 5 · S. 420 bis 421
Dokument
142465
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg spricht jedoch Überwiegendes dafür, dass der Bescheid der Behörde, der den Einsatz der Hebamme als Pflegefachkraft untersagt, als rechtmäßig anzusehen ist. Der hier besprochene Beschluss weist daher das Begehren nach Anordnung der aufschiebenden Wirkung zurück.
Schlagworte
SPEZIELLE PFLEGE
HEBAMME
AUSBILDUNG
BERUFSAUSBILDUNG
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
Einsatz
Pflegefachkraft
Ansicht
Oberverwaltungsgerichts
Lüneburg
Spricht
Jedoch
Überwiegendes
Dafür
Bescheid