CareLit Fachartikel

Sozialhilfeträger muss Kosten für Ruheraum tragen

Bartels, T.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 5 · S. 38 bis 39

Dokument
142469
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Bartels, T.;
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Ihm sind ein Grad der Behinderung von 100 sowie die Merkzeichen G, aG und H zuerkannt. In der Gesetzlichen Pflegeversicherung ist der Kläger der Pflegestufe III zugeordnet und er erhält entsprechendes Pflegegeld. Die Kosten der Häuslichen Pflege werden von der Krankenversicherung übernommen. Während seines Studiums lebte der Kläger im Studentenwohnheim. Dort war die Betreuung durch eine 24-Stun-den-Assistenz (individuelle Schwerstbehindertenbetreuung) im Rahmen des Arbeitgebermodells sichergestellt. Die Kosten, einschließlich der Kosten eines separaten Einzimmerappartements für die Unterbringung der Assistenzkrä…

Schlagworte

RENTENVERSICHERUNG KOSTEN MITARBEITER PFLEGEPERSONAL URTEIL RECHT PFLEGEPERSONEN HERZINSUFFIZIENZ LEISTUNG PRAXIS WOHNGEMEINSCHAFTEN WOHNUNG ERNÄHRUNG KLEIDUNG HEIZUNG ELTERN