CareLit Fachartikel

H+ will verhältnismässige Datenübermittlung

Piono, C.; · Competence, Zürich · 2013 · Heft 5 · S. 25

Dokument
142476
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Competence, Zürich
Autor:innen
Piono, C.;
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 77
Seiten
25
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
1424-2168
DOI

Zusammenfassung

Für die Einführung des Fallpauschalen-Systems SwissDRG auf den 1. Januar 2012 konnten sich die Versicherer und der Spitalverband H+ in den nationalen Verhandlungen nicht auf eine Regelung der Rechnungsstellung einigen. Bundesrat und Parlament haben deshalb eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen mit dem Ziel, dem Bund neue Gesetzeskompetenzen zu verleihen für eine Regelung der Rechnungsstellung und der zu liefernden Daten. Im Juni 2012 erliess der Bundesrat eine Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KW), welche auf den 1. Januar 2013 in Kraft trat. Deren Kernelement ist die Ei…

Schlagworte

NATIONAL STANDARD VEREINIGUNG ZIEL ANPASSUNG BILANZ SCHREIBEN LÖSUNGEN Competence Zürich