Familienpflegezeit - eine teilweise Auszeit zur Pflege von Angehörigen
Bährle, R. J.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2013 · Heft 5 · S. 66 bis 68
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Familienpflegezeitgesetz bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, zur Pflege naher Angehöriger die Arbeitszeit zu verringern. Um finanzielle Härten abzufedern, zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum reduzierten Entgelt einen Aufstockungsbetrag, der nach Beendigung der Pflege-Auszeit ausgeglichen wird. Da der Arbeitgeber in Vorleistung tritt, kann er beim Staat ein Darlehen beantragen; der Arbeitnehmer muss zur Absicherung von Risiken eine Versicherung abschließen. Wie dabei vorzugehen ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wird im Folgenden erläutert.