CareLit Fachartikel

Familienpflegezeit - eine teilweise Auszeit zur Pflege von Angehörigen

Bährle, R. J.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2013 · Heft 5 · S. 66 bis 68

Dokument
142743
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten
Autor:innen
Bährle, R. J.;
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 65
Seiten
66 bis 68
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
1614-0397
DOI

Zusammenfassung

Das Familienpflegezeitgesetz bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, zur Pflege naher Angehöriger die Arbeitszeit zu verringern. Um finanzielle Härten abzufedern, zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum reduzierten Entgelt einen Aufstockungsbetrag, der nach Beendigung der Pflege-Auszeit ausgeglichen wird. Da der Arbeitgeber in Vorleistung tritt, kann er beim Staat ein Darlehen beantragen; der Arbeitnehmer muss zur Absicherung von Risiken eine Versicherung abschließen. Wie dabei vorzugehen ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wird im Folgenden erläutert.

Schlagworte

VERGÜTUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT VEREINBARUNG ZEIT VERSICHERUNG ES FAMILIENPFLEGE BESCHEINIGUNG ORTHOPÄDIE CHIRURGIE NEUROLOGIE PSYCHIATRIE MEDIZIN GYNÄKOLOGIE