CareLit Fachartikel
Bestechlichkeit wird eine Straftat
Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 4 · S. 609
Dokument
142749
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Ball vergangenes Jahr in das Feld der Politik gelegt. Darüber zu befinden, ob Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig sei, sei Aufgabe des Gesetzgebers, hatte der BGH erklärt. Diesen Ball hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nun aufgenommen. Noch vor der Bundestagswahl will er einen eigenen Straftatbestand in das Sozialgesetzbuch V aufnehmen, der korruptives Verhalten von Vertragsärzten und anderen Gesundheitsberufen unter Strafe stellt.
Schlagworte
GESUNDHEITSWESEN
KORRUPTION
STRAFE
STRAFTAT
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
GESUNDHEIT
POLITIK
VERHALTEN
BERUFSGRUPPEN
BERLIN
PAPIER
Deutsches Ärzteblatt
Köln