CareLit Fachartikel

Bestechlichkeit wird eine Straftat

Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 4 · S. 609

Dokument
142749
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Osterloh, F.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 110
Seiten
609
Erschienen: 2013-04-12 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Ball vergangenes Jahr in das Feld der Politik gelegt. Darüber zu befinden, ob Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig sei, sei Aufgabe des Gesetzgebers, hatte der BGH erklärt. Diesen Ball hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nun aufgenommen. Noch vor der Bundestagswahl will er einen eigenen Straftatbestand in das Sozialgesetzbuch V aufnehmen, der korruptives Verhalten von Vertragsärzten und anderen Gesundheitsberufen unter Strafe stellt.

Schlagworte

GESUNDHEITSWESEN KORRUPTION STRAFE STRAFTAT THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF GESUNDHEIT POLITIK VERHALTEN BERUFSGRUPPEN BERLIN PAPIER Deutsches Ärzteblatt Köln