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Kürzere Meldefristen

Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 4 · S. 614

Dokument
142752
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Osterloh, F.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 110
Seiten
614
Erschienen: 2013-04-12 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Ende März wurde die ärztliche Meldepflicht auf weitere Krankheiten ausgeweitet. Sie erstreckt sich künftig auch auf Mumps, Pertussis, Röteln und Varizellen, wie mit dem „Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen wurde, das am 29. März in Kraft getreten ist. Laut Infektionsschutzgesetz ist im ambulanten Bereich der feststellende Arzt zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet, im Krankenhaus neben dem feststellenden auch der leitende Arzt.

Schlagworte

GESUNDHEITSAMT HAMBURG BEITRÄGE GESETZ MUMPS POLITIK RÖTELN EINKOMMEN LEBENSERWARTUNG BEVÖLKERUNG DEUTSCHLAND KRANKHEIT WELTGESUNDHEITSORGANISATION QUARANTÄNE FLUGHÄFEN BERLIN