CareLit Fachartikel
Kürzere Meldefristen
Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 4 · S. 614
Dokument
142752
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ende März wurde die ärztliche Meldepflicht auf weitere Krankheiten ausgeweitet. Sie erstreckt sich künftig auch auf Mumps, Pertussis, Röteln und Varizellen, wie mit dem „Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen wurde, das am 29. März in Kraft getreten ist. Laut Infektionsschutzgesetz ist im ambulanten Bereich der feststellende Arzt zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet, im Krankenhaus neben dem feststellenden auch der leitende Arzt.
Schlagworte
GESUNDHEITSAMT
HAMBURG
BEITRÄGE
GESETZ
MUMPS
POLITIK
RÖTELN
EINKOMMEN
LEBENSERWARTUNG
BEVÖLKERUNG
DEUTSCHLAND
KRANKHEIT
WELTGESUNDHEITSORGANISATION
QUARANTÄNE
FLUGHÄFEN
BERLIN