CareLit Fachartikel

Kosten für die Kennzeichnung persönlicher Wäsche von Heimbewohnern VG Frankfurt vom 12.2.2013 (2 K 1336/ll.F)

Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 5 · S. 126 bis 128

Dokument
142764
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 10
Seiten
126 bis 128
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist Trägerin von verschiedenen Pflegeheimen. Um die Zuordnung der zur Reinigung gegebenen persönlichen Wäsche und Kleidung der Heimbewohner sicherzustellen, werden Namensschilder in die betreffenden Wäschestücke eingenäht. Sofern die Namensschilder nicht von den Heimbewohnern selbst angebracht werden, erhebt die Klägerin für diese Maßnahme bei Aufnahme in das Heim einmalig einen Betrag von 50,- Euro. Die Klägerin macht dies in der Annahme, es handele sich bei der Wäschekennzeichnung um eine Zusatzleistung im Sinne des § 88 Abs. 1 Satz 1 SGB XI i.V.m. § 5 des Rahmenvertrages über die vollstationäre p…

Schlagworte

PFLEGEHEIM REINIGUNG WÄSCHE HEIMBEWOHNER HEIMTRÄGER PFLEGERISCHE VERSORGUNG KLEIDUNG LEISTUNG VERTRÄGE MENSCHEN INSTANDHALTUNG HÖHE Rechtsdepesche Köln