CareLit Fachartikel

Aufklärung vor einer Lymphknotenentfernung im Hals OLG Koblenz vom 28.11.2012 (5 1 420/12)

Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 5 · S. 134 bis 135

Dokument
142766
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 10
Seiten
134 bis 135
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die 1957 geborene Klägerin, Telefonistin von Beruf, nimmt den beklagten Chirurg auf Schadensersatz sowie Erstattung von Anwaltskosten wegen der Folgen einer Operation vom 28. Februar 2006 in Anspruch. Sie lastet ihm an, am Vortag des diagnostischen Eingriffs im Halsbereich von einem Assistenzarzt zur Unzeit und außerdem nicht darüber aufgeklärt worden zu sein, dass eine bleibende Stimmbandlähmung eintreten könne. Infolge dieser Komplikation sei sie dauerhaft erheblich beeinträchtigt; insbesondere könne sie ihren Beruf als Telefonistin nicht mehr ausüben.

Schlagworte

ASSISTENZARZT RISIKO SCHADENSERSATZ PATIENT EINWILLIGUNG VERLETZUNG HALS STIMMBANDLÄHMUNG CHIRURGEN INFEKTION THROMBOSE EMBOLIE LYMPHKNOTEN PATIENTEN REISEN Rechtsdepesche