CareLit Fachartikel
Aufklärung vor einer Lymphknotenentfernung im Hals OLG Koblenz vom 28.11.2012 (5 1 420/12)
Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 5 · S. 134 bis 135
Dokument
142766
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1957 geborene Klägerin, Telefonistin von Beruf, nimmt den beklagten Chirurg auf Schadensersatz sowie Erstattung von Anwaltskosten wegen der Folgen einer Operation vom 28. Februar 2006 in Anspruch. Sie lastet ihm an, am Vortag des diagnostischen Eingriffs im Halsbereich von einem Assistenzarzt zur Unzeit und außerdem nicht darüber aufgeklärt worden zu sein, dass eine bleibende Stimmbandlähmung eintreten könne. Infolge dieser Komplikation sei sie dauerhaft erheblich beeinträchtigt; insbesondere könne sie ihren Beruf als Telefonistin nicht mehr ausüben.
Schlagworte
ASSISTENZARZT
RISIKO
SCHADENSERSATZ
PATIENT
EINWILLIGUNG
VERLETZUNG
HALS
STIMMBANDLÄHMUNG
CHIRURGEN
INFEKTION
THROMBOSE
EMBOLIE
LYMPHKNOTEN
PATIENTEN
REISEN
Rechtsdepesche