Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGBV
Di Bella, M.; · Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 5 · S. 142 bis 143
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zu den zahlreichen normativen Änderungen, die mit der Inkraftsetzung des „Gesetzes zur Verbesserung des Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) zum Jahresbeginn 2012 einhergingen, zählt auch die Neufassung des § 116b 5GB V. Bis dato regelte diese Vorschrift die ambulante Behandlung von bestimmten seltenen Erkrankungen sowie von Erkrankungen mit besonders schweren Verlaufsformen - so zum Beispiel onkologische Erkrankungen, schwere Herzinsuffizienz (NYHA-Stadium 3-4), Tuberkulose, Mukoviszidose und HIV/Aids, um nur einige zu nennen - im Krankenhaus. Daneben bestimmte diese Norm auc…