CareLit Fachartikel
Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Leistungen für eine Nachtwache zur Verhinderung selbstgefährdenden Verhaltens - zugleich eine Anmerkung zu SG Freiburg, PflR 2012, 314ff.
Heinz, D.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 4 · S. 202 bis 212
Dokument
142826
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz I SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe (§ 53 SGB XII). Allerdings müssen sie die Bedingungen, die in § 2 Abs. 1 SGB IX) festgelegt sind, erfüllen, um sie dauerhaft zu erhalten. Auch Menschen mit einer anderen Art von Behinderung, z. B. einer Lernbehinderung, können Leistungen der Eingliederungshilfe beanspruchen. Allerdings ist der Einzelfall zu prüfen.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
KOSTEN
BEHINDERUNG
HILFE
PFLEGEGELD
SOZIALHILFE
PRAXIS
MENSCHEN
LEBEN
PERSONEN
ZIELE
REHABILITATION
THERAPIE
ES
GESICHT
HÖHE