CareLit Fachartikel

Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Leistungen für eine Nachtwache zur Verhinderung selbstgefährdenden Verhaltens - zugleich eine Anmerkung zu SG Freiburg, PflR 2012, 314ff.

Heinz, D.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 4 · S. 202 bis 212

Dokument
142826
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Heinz, D.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
202 bis 212
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz I SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe (§ 53 SGB XII). Allerdings müssen sie die Bedingungen, die in § 2 Abs. 1 SGB IX) festgelegt sind, erfüllen, um sie dauerhaft zu erhalten. Auch Menschen mit einer anderen Art von Behinderung, z. B. einer Lernbehinderung, können Leistungen der Eingliederungshilfe beanspruchen. Allerdings ist der Einzelfall zu prüfen.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG KOSTEN BEHINDERUNG HILFE PFLEGEGELD SOZIALHILFE PRAXIS MENSCHEN LEBEN PERSONEN ZIELE REHABILITATION THERAPIE ES GESICHT HÖHE