CareLit Fachartikel
Psychiatriezulage - Voraussetzungen einer halbgeschlossenen Station
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 4 · S. 213 bis 216
Dokument
142827
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hatte insbesondere über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob es sich bei dem vorliegend praktizierten Open-door-System um eine halbgeschlossene Station im Sinne der AVR-Caritas handelt oder um eine Station, auf der es allen Patienten möglich ist, diese jederzeit verlassen zu können, weil das die Schlüsselgewalt besitzende Personal nicht die Möglichkeit hat, die Patienten am Verlassen der Station zu hindern.
Schlagworte
STATION
AVR
UNTERBRINGUNG
PFLEGEPERSONAL
SPEZIELLE PFLEGE
BAT
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
ES
ARBEIT
PRAXIS
HÖHE
PFLEGEPERSONEN
BETTEN
ZEIT
MENSCHEN