CareLit Fachartikel

Psychiatriezulage - Voraussetzungen einer halbgeschlossenen Station

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 4 · S. 213 bis 216

Dokument
142827
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
213 bis 216
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hatte insbesondere über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob es sich bei dem vorliegend praktizierten Open-door-System um eine halbgeschlossene Station im Sinne der AVR-Caritas handelt oder um eine Station, auf der es allen Patienten möglich ist, diese jederzeit verlassen zu können, weil das die Schlüsselgewalt besitzende Personal nicht die Möglichkeit hat, die Patienten am Verlassen der Station zu hindern.

Schlagworte

STATION AVR UNTERBRINGUNG PFLEGEPERSONAL SPEZIELLE PFLEGE BAT RECHTSPRECHUNG PATIENTEN ES ARBEIT PRAXIS HÖHE PFLEGEPERSONEN BETTEN ZEIT MENSCHEN