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Ablehnung eines Altersteiizeitantrags -Ermessensprüfung - GleichbehandlungsgrundsatzAVRAnlage17§ 2 Abs. 1 und3;AltTZG§ 3 Abs. 1 Nr. 3, § 4Abs. 1,§ 5Abs. 3;BGB§ 315Abs. 1;GGArt 3 A…

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 4 · S. 216 bis 223

Dokument
142828
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
216 bis 223
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Bundessarbeitsgericht hatte zum einen die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Dienstgeberin einen die Förderungshöchstdauer überschreitenden Altersteilzeitantrag eines Arbeitnehmers wegen der durch die Überschreitung entstehenden finanziellen Belastungen ablehnen kann. Zum anderen, ob sich aus den unterschiedlichen Regelungen in den. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Anlage 17 der AVR eine unzulässige Altersdiskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsge-setzes (AGG) oder aufgrund der Altersteilzeitpraxis der Beklagten ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt, aus der sich s…

Schlagworte

AVR ARBEITGEBER ARBEITNEHMER VEREINBARUNG MITARBEITER ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG ES ARBEITSLEISTUNG SCHREIBEN ZEIT WIRBELSÄULE TENNISELLENBOGEN HAND PRAXIS RUHESTAND