Honorarkräfte - Nachtwache in einem Pflegeheim -abhängige Beschäftigung
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 4 · S. 224 bis 235
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in H. , der laut Sclbstauskltilft im Internet in Krankenhäusern, eigenen Alteneinrichtungen und auf anderen Arbeitsfeldern weit über 1. 000 Mitarbeitende, hauptsächlich in der Kranken-, Altenund Familienpflege, beschäftigt. Unter anderem betreibt er das Altenpflegeheim »A. d. R. « in K. -M. (im Folgenden Altenpflegeheim) mit 56 Pflegeplätzen, das zuvor von dem Evangelischen Hausund Landschwesternschaft e. V. (im Folgenden L. e. V. ) betrieben wurde. Der Kläger ist dessen Rechtsnachfolger infolge der durchgeführten Verschmelzung der beiden Vereine, die am 26. 05.…