CareLit Fachartikel

Zur Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe SGB III § 59, § 60 Abs. 1; BBiG § 4 Abs. 1, § 34; GG Art. 3

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 4 · S. 241 bis 247

Dokument
142831
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
241 bis 247
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderung, die man als Auszubildender und als Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beantragen kann. Der Zweck dieser Förderung liegt darin, einem Auszubildenden eine finanzielle Grundlage zu gewähren, falls die Ausbildungsstätte zu weit von den eigenen Eltern entfernt liegt und deshalb eine eigene Haushaltsführung nötig wird.

Schlagworte

AUSBILDUNG AUSLAND BERUFSAUSBILDUNG ELTERN RECHTSPRECHUNG KRANKENPFLEGEGESETZ GESUNDHEIT PSYCHIATRIE NEUROLOGIE BERUFE KRANKENPFLEGE WOHNUNG ARBEIT FORSCHUNG PRAXIS PERSONEN