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Wohngemeinschaft im Sinne des nordrhein-westfalischen Wohnund Teilhabegesetzes? WTG § 2 Abs. 1, 2, 3 und 6, § 4 Abs. 1 und 3, § 18 Abs. 7

PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 4 · S. 252 bis 261

Dokument
142833
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
252 bis 261
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

In der vorliegenden Entscheidung geht es um die rechtliche Abgrenzung zwischen einer reinen Wohnraum-Überlassung an eine Wohngemeinschaft und einer Betreuungseinrichtung die dem Geltungsbereich des Gesetzes über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohnund Teilhabegesetz - WTG) des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegt.

Schlagworte

WOHNGEMEINSCHAFT EINRICHTUNG GESETZ BETREUUNG LEISTUNG BAUWESEN AINS PERSONEN MENSCHEN WOHNGEMEINSCHAFTEN EIGENTUM WOHNUNG HAND WERBUNG BERATUNG ES