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Ressortübergreifende Anrechnung von Tariferhöhungen auf übertarifliche Zulagen im Bundesdienst Anmerkung zum Urteil des BAG v. 22.5.2012 - 1 AZR 94/11 - ZTR 2012, 599

Vogelgesang, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 5 · S. 223 bis 231

Dokument
142864
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Vogelgesang, K.;
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
223 bis 231
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005, der die Funktionszulage Schreibdienst nicht mehr bzw. nicht wieder vorsah,2 gab das BMI im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Rundschreiben vom 10.10.20053 bekannt, dass die bisherige Funktionszulage den bei Überleitung in den TVöD vorhandenen Empfängern ab dem 1.10.2005 als außertarifliche persönliche Besitzstandszulage neben dem Vergleichsentgelt weiter gezahlt werden sollte, soweit die bisherigen Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage fortbestünden. Bei allgemeinen Entgel tanpassungen und sonstigen Entgelterhöhungen (Stufenaufstieg usw…

Schlagworte

MITBESTIMMUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG TVÖD MODELL LITERATUR HÖHE ES EINKOMMEN DEUTSCHLAND ARBEIT BODEN ROLLE PRAXIS EHE