Ressortübergreifende Anrechnung von Tariferhöhungen auf übertarifliche Zulagen im Bundesdienst Anmerkung zum Urteil des BAG v. 22.5.2012 - 1 AZR 94/11 - ZTR 2012, 599
Vogelgesang, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 5 · S. 223 bis 231
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005, der die Funktionszulage Schreibdienst nicht mehr bzw. nicht wieder vorsah,2 gab das BMI im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Rundschreiben vom 10.10.20053 bekannt, dass die bisherige Funktionszulage den bei Überleitung in den TVöD vorhandenen Empfängern ab dem 1.10.2005 als außertarifliche persönliche Besitzstandszulage neben dem Vergleichsentgelt weiter gezahlt werden sollte, soweit die bisherigen Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage fortbestünden. Bei allgemeinen Entgel tanpassungen und sonstigen Entgelterhöhungen (Stufenaufstieg usw…