Der Gesamtvertretungsbedarf - eine zulässige Kategorie des Befristungsrechts?
Loth, K.; Preis, U.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 5 · S. 232 bis 239
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Gesamtvertretungsbedarf liegt vor, wenn in einer festgelegten Verwaltungseinheit - in der Regel der Bezirksregierung - der Vertretungsbedarf für das Lehrpersonal eines Schulbereichs für das jeweilige Schuljahr berechnet und mit befristet eingestellten Lehrkräften gedeckt wird. 4 Der Berechnung zu Grunde liegen die voraussichtlichen Schülerzahlen, die vorhandenen planmäßigen und außerplanmäßigen Lehrkräfte, die Anzahl der beurlaubten Planstelleninhaber sowie die unterrichtsorganisatorischen Vorgaben. 5 Voraussetzung ist, dass der Vertretungsbedarf gerade darauf beruht, dass planmäßiges Lehrpersonal aufgrund f…