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Der Gesamtvertretungsbedarf - eine zulässige Kategorie des Befristungsrechts?

Loth, K.; Preis, U.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 5 · S. 232 bis 239

Dokument
142865
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Loth, K.; Preis, U.;
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
232 bis 239
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Ein Gesamtvertretungsbedarf liegt vor, wenn in einer festgelegten Verwaltungseinheit - in der Regel der Bezirksregierung - der Vertretungsbedarf für das Lehrpersonal eines Schulbereichs für das jeweilige Schuljahr berechnet und mit befristet eingestellten Lehrkräften gedeckt wird. 4 Der Berechnung zu Grunde liegen die voraussichtlichen Schülerzahlen, die vorhandenen planmäßigen und außerplanmäßigen Lehrkräfte, die Anzahl der beurlaubten Planstelleninhaber sowie die unterrichtsorganisatorischen Vorgaben. 5 Voraussetzung ist, dass der Vertretungsbedarf gerade darauf beruht, dass planmäßiges Lehrpersonal aufgrund f…

Schlagworte

ARBEITSVERTRAG ARBEITGEBER BEDARFSPLANUNG ENTWICKLUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG LITERATUR UNSICHERHEIT RICHTLINIE SCHULEN ES LEHRER CHARAKTER PROGNOSE ARBEITSPLATZ EIGNUNG