Wechselschichtzulage - versorgungstypische Wechselschichtarbeit Tarifvertrag Versorgungsbetriebe vom 5. 10. 2000 (TV-V) §§1, 10 Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 9, § 17
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 5 · S. 247 bis 248
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Organisationszugehörigkeit der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe vom 5. 10. 2000 (TV-V) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 TV-V gilt der Tarifvertrag für Arbeitnehmer in rechtlich selbstständigen Versorgungsbetrieben. Nach §1 Abs. 1 Satz 2 TV-V sind dies solche Unternehmen, die nach Satzung oder Gesellschaftsvertrag Energieund/oder Wasserversorgung einschließlich zugehöriger Dienstleistungen betreiben, wenn in den genannten Bereichen mindestens 90 v. H. des Gesamtpersonalbestands eingesetzt sind. Nach § 1 Abs. 2 TV-V können über…