Zusatzurlaub bei Schichtarbeit gem. TVÖD -geteilter Dienst TVöD § 7 Abs. 2, § 27 Abs. 1 Buchst, b; BAT § 15 Abs. 8 Unterabs. 7, § 33a Abs. 2; Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiter…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 5 · S. 248 bis 249
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über Zusatzurlaub für Schichtarbeit bei geteilten Diensten. Der Kl. ist für die Bekl. als Krankenpfleger tätig. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach der „Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (AR-M). Nach §2 Abs. 1 Nr. 1 AR-M findet der TVöD „in der Fassung Bund vom 13.9.2005 in der jeweils geltenden Fassung für das Tarifgebiet West Anwendung, soweit nicht durch weitere Arbeitsrechtsregelungen etwas anderes bestimmt wird. Nach § 27 Abs. 1 Buchst, b TVöD erhalten Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 TVöD leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 6…