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Zusatzurlaub bei Schichtarbeit gem. TVÖD -geteilter Dienst TVöD § 7 Abs. 2, § 27 Abs. 1 Buchst, b; BAT § 15 Abs. 8 Unterabs. 7, § 33a Abs. 2; Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiter…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 5 · S. 248 bis 249

Dokument
142867
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
248 bis 249
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über Zusatzurlaub für Schichtarbeit bei geteilten Diensten. Der Kl. ist für die Bekl. als Krankenpfleger tätig. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach der „Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (AR-M). Nach §2 Abs. 1 Nr. 1 AR-M findet der TVöD „in der Fassung Bund vom 13.9.2005 in der jeweils geltenden Fassung für das Tarifgebiet West Anwendung, soweit nicht durch weitere Arbeitsrechtsregelungen etwas anderes bestimmt wird. Nach § 27 Abs. 1 Buchst, b TVöD erhalten Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 TVöD leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 6…

Schlagworte

SCHICHTARBEIT TVÖD ARBEITSZEIT BAT RICHTLINIE ZEIT ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG VERSTÄNDNIS SICHERHEIT GESUNDHEIT Zeitschrift für Tarifrecht München