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Tarifliche Sonderzahlung - Altersteilzeit ab dem 1. Dezember - rückwirkende Vertragsänderung TVG § 4 Abs. 4 Satz 1; TzBfG § 4 Abs. 1; TV-N Bayern § 7 Abs. 3, § 16; TV ATZ § 3 Abs.…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 5 · S. 253 bis 254
Dokument
142869
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Maßgeblich für die Höhe der Sonderzahlung bei nicht vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist nach § 7 Abs. 3 i. V. m. §16 Abs. l Satz 2 TV-N Bayern der Umfang der am 1. Dezember des Jahres vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit. Bei einer Teilzeitbeschäftigung an diesem Stichtag ist die Sonderzahlung entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers zu kürzen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
BAYERN
ARBEITNEHMER
LEISTUNG
TVÖD
URTEIL
HÖHE
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKHEIT
RECHTSPRECHUNG
PERSONEN
Zeitschrift für Tarifrecht
München