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Tarifliche Sonderzahlung - Altersteilzeit ab dem 1. Dezember - rückwirkende Vertragsänderung TVG § 4 Abs. 4 Satz 1; TzBfG § 4 Abs. 1; TV-N Bayern § 7 Abs. 3, § 16; TV ATZ § 3 Abs.…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 5 · S. 253 bis 254

Dokument
142869
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
253 bis 254
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Maßgeblich für die Höhe der Sonderzahlung bei nicht vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist nach § 7 Abs. 3 i. V. m. §16 Abs. l Satz 2 TV-N Bayern der Umfang der am 1. Dezember des Jahres vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit. Bei einer Teilzeitbeschäftigung an diesem Stichtag ist die Sonderzahlung entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers zu kürzen.

Schlagworte

ARBEITSZEIT BAYERN ARBEITNEHMER LEISTUNG TVÖD URTEIL HÖHE ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKHEIT RECHTSPRECHUNG PERSONEN Zeitschrift für Tarifrecht München