Türchen in der Sektorenmauer
Töpfer, Ä.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2013 · Heft 5 · S. 17
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Anfang 2012 hat das Versorgungsstrukturgesetz die bisherigen Regelungen für die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach Paragraf 116 b erweitert und für die niedergelassenen Arzte geöffnet. An der neuen ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) dürfen nun Krankenhäuser und ambulant tätige Vertragsärzte teilnehmen, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Am 21. März 2013 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine Richtlinie zur ASV beschlossen. Wichtige Detailfragen zur Vergütung und Budgetbereinigung, zu Qualitätsanforderungen, zur Vernetzung der Therapeuten sowie zu Art und Verlauf der eingeschloss…