Erhöhte Mindestzahl gekippt
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2013 · Heft 5 · S. 38 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Um die Qualität der Versorgung von Frühgeborenen zu verbessern, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im Jahr 2010 festgelegt, dass ab 2011 nur noch solche Krankenhäuser Frühund Neugeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1. 250 Gramm behandeln dürfen, die mindestens 30 dieser Kinder pro Jahr versorgen. Zuvor lag die Mindestmenge bei 14 Fällen jährlich. Bis es zu diesem Beschluss der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Kassen kam, waren viele Jahre vergangen. Bereits 2004 hatten sich die Kassenverbände dafür eingesetzt, dass der GBA entsprechend Paragraf 137 SGB V (Richtlinien und Besch…