CareLit Fachartikel
Der Gemeinsame Bundesausschuss (Teil 1) Wer bezahlt was?
Hebammenforum, Karlsruhe · 2013 · Heft 6 · S. 532 bis 535
Dokument
142983
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist den Hebammen hauptsächlich bekannt als Herausgeber der Mutterschafts-Richtlinien, doch auch in anderen Bereichen, beispielsweise bei der Festlegung der Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln und von Qualitätskriterien für geburtshilfliche Abteilungen, wirkt sich die Arbeit des G-BA auf die Arbeit der Hebammen aus. Zusammensetzung, Arbeitsweise und Bedeutung des G-BA im Gesundheitswesen werden in diesem Artikel vorgestellt.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
QUALITÄTSSICHERUNG
GESUNDHEITSWESEN
KRANKENVERSICHERUNG
RICHTLINIE
THERAPIE
ARBEIT
AKUPUNKTUR
VERSTÄNDNIS
HEILBERUFE
ORGANISATIONEN
VERSICHERUNG
GEBÜHRENORDNUNGEN
DIAGNOSTIK
POLITIK
GESETZGEBUNG