CareLit Fachartikel

Der Gemeinsame Bundesausschuss (Teil 1) Wer bezahlt was?

Hebammenforum, Karlsruhe · 2013 · Heft 6 · S. 532 bis 535

Dokument
142983
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 14
Seiten
532 bis 535
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist den Hebammen hauptsächlich bekannt als Herausgeber der Mutterschafts-Richtlinien, doch auch in anderen Bereichen, beispielsweise bei der Festlegung der Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln und von Qualitätskriterien für geburtshilfliche Abteilungen, wirkt sich die Arbeit des G-BA auf die Arbeit der Hebammen aus. Zusammensetzung, Arbeitsweise und Bedeutung des G-BA im Gesundheitswesen werden in diesem Artikel vorgestellt.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL QUALITÄTSSICHERUNG GESUNDHEITSWESEN KRANKENVERSICHERUNG RICHTLINIE THERAPIE ARBEIT AKUPUNKTUR VERSTÄNDNIS HEILBERUFE ORGANISATIONEN VERSICHERUNG GEBÜHRENORDNUNGEN DIAGNOSTIK POLITIK GESETZGEBUNG