Beobachtung ist nur bedingt HKP-Bestandteil
Bartels, T.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 6 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. September 2012 mit dem Aktenzeichen L 11 KR 179/12 B ER ist die ständige Anwesenheit und Einsatzbereitschaft einer qualifizierten Pflegeperson nur dann erforderlich, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine sofortige pflegerische Intervention bei lebensbedrohlichen Umständen täglich erforderlich ist und nur die genauen Zeitpunkte und das genaue Ausmaß nicht im Voraus bestimmt werden können. Mit dieser Feststellung wurde das Begehren einer Antragstellerin auf Behandlungspflege in Gestalt der 24-stündigen Krankenbeobachtung durch Pflegekräfte zu…