CareLit Fachartikel

Der Betreuer als Ansprechpartner

AUERBACH, C.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 6 · S. 34 bis 37

Dokument
142989
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
AUERBACH, C.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
34 bis 37
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Bedeutung hat die Geschäftsunfähigkeit von Pflegepatienten grundsätzlich in allen Bereichen des täglichen Lebens, insbesondere aber für den Abschluss von Verträgen. Ist ein Pflegepatient geschäftsunfähig, so sind die von ihm getätigten Rechtsgeschäfte nichtig, d. h. er kann den Pflegedienst nicht wirksam beauftragen und auch keine Pflegeverträge wirksam abschließen. Aus den Pflegeverträgen können dann auch keine Verpflichtungen des Pflegekunden, beispielsweise auf Zahlung von Eigenanteilen, hergeleitet werden.

Schlagworte

BETREUUNG PFLEGEPERSONAL VOLLMACHT TOD VERTRAG GERICHT ES PRAXIS PERSONEN UNTERLAGEN LEBEN ELTERN BEVOLLMÄCHTIGTER LATEX NAMEN ROLLE