CareLit Fachartikel
Der Betreuer als Ansprechpartner
AUERBACH, C.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 6 · S. 34 bis 37
Dokument
142989
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bedeutung hat die Geschäftsunfähigkeit von Pflegepatienten grundsätzlich in allen Bereichen des täglichen Lebens, insbesondere aber für den Abschluss von Verträgen. Ist ein Pflegepatient geschäftsunfähig, so sind die von ihm getätigten Rechtsgeschäfte nichtig, d. h. er kann den Pflegedienst nicht wirksam beauftragen und auch keine Pflegeverträge wirksam abschließen. Aus den Pflegeverträgen können dann auch keine Verpflichtungen des Pflegekunden, beispielsweise auf Zahlung von Eigenanteilen, hergeleitet werden.
Schlagworte
BETREUUNG
PFLEGEPERSONAL
VOLLMACHT
TOD
VERTRAG
GERICHT
ES
PRAXIS
PERSONEN
UNTERLAGEN
LEBEN
ELTERN
BEVOLLMÄCHTIGTER
LATEX
NAMEN
ROLLE