CareLit Fachartikel

Mitbestimmung des Personalrats bei Aufstellung eines Sozialplans

Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 6 · S. 219 bis 222

Dokument
143014
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 56
Seiten
219 bis 222
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die City BKK, die Antragstellerin, zeigte mit Schreiben vom 12. April 2010 dem Bundesversicherungsamt ihre Über-schuldung an. Mit Schreiben vom 26. Mai 2010 beantragte der Hauptpersonalrat der City BKK, der Beteiligte zu 1, bei der Antragstellerin den Abschluss eines Sozialplans für den Fall der Kassenschließung. Da eine Einigung hierüber nicht zustande kam, rief der Beteiligte zu 1 die Einigungsstelle der City BKK, die Beteiligte zu 2, an. Diese beschloss am 16. Juni 2010 einen Sozialplan über Abfindungsleistungen. Deren Höhe bemisst sich nach einem Produkt aus der Zahl der Beschäftigungsjahre, dem Betrag von 4…

Schlagworte

MITBESTIMMUNG BETRIEBSKRANKENKASSE PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG SELBSTVERWALTUNG BKK SCHREIBEN HÖHE ARBEIT ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS CHARAKTER EFFIZIENZ Die Personalvertretung Berlin