CareLit Fachartikel
Arbeitszeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Personalratsmitglieder
Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 6 · S. 223 bis 227
Dokument
143015
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Teilzeitbeschäftigte Personalratsmitglieder haben keinen über die individuelle Arbeitszeit hinaus gehenden Freistellungsanspruch für entsprechende Inanspruchnahme von Freizeit für erforderliche Personalrats-Schulungen, wenn das anzuwendende Personalvertretungsgesetz die Personalratstätigkeit unter dem Ehrenamtsprinzip stringent und abschließend regelt.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ZEIT
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
AUFGABENSTELLUNG
ARBEITGEBER
ES
ARBEIT
ARBEITSPLATZ
LITERATUR
WAHRNEHMUNG
MÄNNER
FRAUEN
ARBEITSLEISTUNG
ZIELE
HÖHE