CareLit Fachartikel

Arbeitszeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Personalratsmitglieder

Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 6 · S. 223 bis 227

Dokument
143015
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 56
Seiten
223 bis 227
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Teilzeitbeschäftigte Personalratsmitglieder haben keinen über die individuelle Arbeitszeit hinaus gehenden Freistellungsanspruch für entsprechende Inanspruchnahme von Freizeit für erforderliche Personalrats-Schulungen, wenn das anzuwendende Personalvertretungsgesetz die Personalratstätigkeit unter dem Ehrenamtsprinzip stringent und abschließend regelt.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ZEIT URTEIL RECHTSPRECHUNG AUFGABENSTELLUNG ARBEITGEBER ES ARBEIT ARBEITSPLATZ LITERATUR WAHRNEHMUNG MÄNNER FRAUEN ARBEITSLEISTUNG ZIELE HÖHE