CareLit Fachartikel
BAC bestätigt: Kündigung wegen Kirchenaustritt ist rechtens
Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 6 · S. 32 bis 33
Dokument
143046
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kirchliche Arbeitgeber Tritt ein langjähriger Mitarbeiter, der in einer Einrichtung der Caritas oder dem diakonischem Werk tätig ist, aus der Kirche aus, kann das die Kündigung rechtfertigen. Denn die Grundordnung der kirchlichen Träger weist den Austritt als schwerwiegenden Loyalitätsverstoß aus.
Schlagworte
MITARBEITER
KÜNDIGUNG
KIRCHE
EINRICHTUNG
URTEIL
ARBEITGEBER
ES
CURRICULUM
EIGNUNG
RELIGION
MENSCHEN
ARBEIT
TECHNOLOGIE
UMWELT
TELEFON
Altenheim