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BAC bestätigt: Kündigung wegen Kirchenaustritt ist rechtens

Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 6 · S. 32 bis 33

Dokument
143046
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Kirchliche Arbeitgeber Tritt ein langjähriger Mitarbeiter, der in einer Einrichtung der Caritas oder dem diakonischem Werk tätig ist, aus der Kirche aus, kann das die Kündigung rechtfertigen. Denn die Grundordnung der kirchlichen Träger weist den Austritt als schwerwiegenden Loyalitätsverstoß aus.

Schlagworte

MITARBEITER KÜNDIGUNG KIRCHE EINRICHTUNG URTEIL ARBEITGEBER ES CURRICULUM EIGNUNG RELIGION MENSCHEN ARBEIT TECHNOLOGIE UMWELT TELEFON Altenheim