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Anforderungen an die zeitliche Dringlichkeit in einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Patentverletzung (Flupirtin-Maleat)

Stjerna, I. B.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 5 · S. 237 bis 245

Dokument
143082
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Stjerna, I. B.;
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
237 bis 245
Erschienen: 2013-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Eine „besondere Eile gegen eine Patentverletzung für die Wahrung der zeitlichen Dringlichkeit ist nicht ausschlaggebend. Vielmehr ist für ein Fehlen zeitlicher Dringlichkeit ausschlaggebend, ob sich der Antragsteller bei dem Vorgehen gegen die erkannte Schutzrechtsver-Ictzung nachlässig und zögerlich verhalten hat, so dass der objektive Eindruck entsteht, dass ihm an einer zügigen Durchsetzung seiner Rechte nicht gelegen ist. In diesem Fall ist es auch nicht geboten, ihm eine Rechtsdurchsetzung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu erlauben.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG HERSTELLUNG ENTSCHEIDUNG ARZNEIMITTEL URTEIL VERLETZUNG DEUTSCHLAND HYDRIERUNG ETHANOL APOTHEKEN ZULASSUNG SCHREIBEN BESCHLEUNIGUNG ZEIT WASSERSTOFF AMMONIAK