CareLit Fachartikel

Die Arbeitszeit beginnt in der Umkleidemeistens

Daneke, S.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2013 · Heft 6 · S. 608 bis 612

Dokument
143098
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Daneke, S.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
608 bis 612
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Rechtsrat. Ordnet der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung an, muss er den Mitarbeitern die Zeit für das Umkleiden und für Wege von der Umkleide zum Arbeitsplatz als Arbeitszeit bezahlen, so das Bundesarbeitsgericht. Im konkreten Fall geht es um eine OP-Schwester im Landesdienst, die Urteilsbegründung ist jedoch auf andere Träger in der Krankensowie Altenpflege übertragbar.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITGEBER URTEIL ZEIT BERUFSKLEIDUNG ALTENPFLEGE TRAGEN KLEIDUNG ARBEITSPLATZ DESINFEKTION SCHUTZKLEIDUNG KRANKHEIT KRANKENPFLEGE SCHREIBEN GANG GEWERKSCHAFTEN