CareLit Fachartikel
Die Arbeitszeit beginnt in der Umkleidemeistens
Daneke, S.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2013 · Heft 6 · S. 608 bis 612
Dokument
143098
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rechtsrat. Ordnet der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung an, muss er den Mitarbeitern die Zeit für das Umkleiden und für Wege von der Umkleide zum Arbeitsplatz als Arbeitszeit bezahlen, so das Bundesarbeitsgericht. Im konkreten Fall geht es um eine OP-Schwester im Landesdienst, die Urteilsbegründung ist jedoch auf andere Träger in der Krankensowie Altenpflege übertragbar.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
URTEIL
ZEIT
BERUFSKLEIDUNG
ALTENPFLEGE
TRAGEN
KLEIDUNG
ARBEITSPLATZ
DESINFEKTION
SCHUTZKLEIDUNG
KRANKHEIT
KRANKENPFLEGE
SCHREIBEN
GANG
GEWERKSCHAFTEN