Erprobung im lernenden System
Krüger-Brand, H. E.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 5 · S. 890 bis 891
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die damit einhergehende Aussetzung der Nutzenbewertung ermögliche eine beschränkte, zeitlich befristete Erlaubnis und Erstattung der Methode, um mehr Evidenz zu gewinnen, erläuterte Joseph Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, bei einer Informationsveranstaltung Mitte April in Berlin. Grundsätzlich neu sei, dass auch der Hersteller eines Medizinprodukts und Unternehmen, die in sonstiger Weise als Anbieter einer neuen Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der Krankenkassen haben, einen Antrag auf eine Erprobungsrichtlinie stellen können, betonte Hecken.