DIE SITUATION PFLEGEBEDÜRFTIGER MENSCHEN MIT ZUSÄTZLICHER HÖRBEHINDERUNG IN PFLEGEEINRICHTUNGEN
Erdmann, R.; · Pflegen, Wiesbaden · 2013 · Heft 6 · S. 23 bis 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei älteren pflegebedürftigen Menschen ist ein hoher Anteil zwischen 30 und 50% zusätzlich schwerhörig oder ertaubt. Bei Menschen mit Hörbehinderungen sind die Rechte entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) von der Gesellschaft - also auch im Gesundheitswesen ~ zu beachten. Insbesondere in Artikel 24 der BRK sind diese Rechte dargelegt. Welche Maßnahmen sind nun für pflegebedürftige Menschen mit Hörbehinderung in Pflegeeinrichtungen, Seniorenheimen und Krankenhäusern erforderlich, damit die Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt werden? Im Folgenden sollen verschiedene Bereiche be…