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Schneider, H.; Boemke, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2013 · Heft 6 · S. 63 bis 64

Dokument
143375
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Schneider, H.; Boemke, S.;
Ausgabe
Heft 6 / 2013
Jahrgang 82
Seiten
63 bis 64
Erschienen: 2013-06-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Der vorliegende Beitrag verdeutlicht, dass die zunehmenden Kooperationen von Krankenhäusern mit externen Ärzten nicht, wie oft behauptet, rechtswidrig oder sogar strafrechtlich relevant sind. Denn in der Praxis gehören direkte Einweiserpauschalen nach unseren praktischen Erfahrungen längst der Vergangenheit an und beim Einsatz von externen Ärzten im Krankenhaus handelt es sich fast immer um erlaubte und erwünschte entgeltliche Kooperationen zwischen den Sektoren.

Schlagworte

KRANKENHAUS STUDIE VERGÜTUNG ZUSAMMENARBEIT TÄTIGKEIT THERAPIE HONORAR RECHTSANWÄLTE GESUNDHEITSWESEN PATIENTEN PRAXIS KRANKENHÄUSER KRANKENHAUSGESELLSCHAFTEN LEISTUNG KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach