CareLit Fachartikel
Ein Honorar ist keine Fangprämie!
Schneider, H.; Boemke, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2013 · Heft 6 · S. 63 bis 64
Dokument
143375
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag verdeutlicht, dass die zunehmenden Kooperationen von Krankenhäusern mit externen Ärzten nicht, wie oft behauptet, rechtswidrig oder sogar strafrechtlich relevant sind. Denn in der Praxis gehören direkte Einweiserpauschalen nach unseren praktischen Erfahrungen längst der Vergangenheit an und beim Einsatz von externen Ärzten im Krankenhaus handelt es sich fast immer um erlaubte und erwünschte entgeltliche Kooperationen zwischen den Sektoren.
Schlagworte
KRANKENHAUS
STUDIE
VERGÜTUNG
ZUSAMMENARBEIT
TÄTIGKEIT
THERAPIE
HONORAR
RECHTSANWÄLTE
GESUNDHEITSWESEN
PATIENTEN
PRAXIS
KRANKENHÄUSER
KRANKENHAUSGESELLSCHAFTEN
LEISTUNG
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach